Aktuelle Situation für die Nutzung der städtischen Sportanlagen

Unter den uns vorliegenden Beschränkungen können wir den Übungsbetrieb leider noch nicht wiederaufnehmen.

Die Auslegungshinweise der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. März 2021 sehen die Wiederaufnahme des Freizeit- und Amateursports unter bestimmten Voraussetzungen vor. Da eine gewisse Vorlaufzeit notwendig ist, öffnet die Stadt Kassel ab Montag, 15. März, wieder ihre Sportanlagen.

Unter den zu beachtenden Abstands- und Hygieneauflagen ist der Trainingsbetrieb sowie der Schulsport auf städtischen Freisportanlagen sowie in Sport- und Turnhallen wieder möglich. Auch der öffentlich zugängliche Gesundheitsparcours im Park Schönfeld wird unter Beachtung der Abstands- und Hygieneauflagen ab 15. März wieder geöffnet. Die städtischen Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken bleiben weiterhin geschlossen.

Oberbürgermeister Christian Geselle freut sich über „einen wichtigen Schritt zu mehr sportlicher Aktivität“. Für den Vereinssport seien die Lockerungen ein erster Lichtblick. Geselle: „Ich setze darauf, dass sich Vereine und Sportler an die Regeln halten und weiterhin verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen.“

Die Sportvereine verpflichten sich mit der Nutzung der städtischen Sportanlagen, alle genannten Corona-Auflagen zu beachten, umzusetzen und einzuhalten. Auf einigen Sportanlagen und in Sporthallen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes wie gewohnt vor Ort. Grundlage für die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist die geltende Belegungsplanung.

Auszug aus aktuellen Auslegungshinweisen

In den aktuellen Auslegungshinweisen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (Stand: 7. März) heißt es u.a.:

(…) Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben.

Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend.

Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten wie z.B. Fußball, Faustball, Hockey, Rugby oder andere Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Das gleichzeitige Training in mehreren Kleingruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten in Spielsportarten auf einer Sportanlage ist in dieser Form zugelassen.

In der Öffentlichkeit können Bürgerinnen und Bürger allein, zu zweit und mit den Angehörigen aus zwei Hausständen bis zu einer Höchstzahl von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen Sport treiben. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Das erlaubt es etwa zwei Familien, sich im öffentlichen Raum zusammen sportlich zu betätigen und eine Radtour zu machen. Es ist damit möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, auf Wasserstraßen und öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben, also etwa zu joggen, Rad zu fahren oder zu Wandern. Auch können Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen ein gemeinsames Fitnessprogramm absolvieren, joggen, wandern oder auch Fußball spielen. Auch z.B. Reiten, Rudern, Segeln, Segelfliegen und Ski-Langlauf im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit sind unter Einhaltung der sonstigen Kontaktbeschränkungen möglich. Die Entnahme von Sportgeräten aus Sportanlagen ist zu diesem Zweck gestattet.

Ohne Einschränkung gestattet ist der Sportbetrieb zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, und zum Zwecke des Schulsports.

In allen der oben genannten Fälle sind Zuschauer nicht gestattet. Begleitpersonen wie etwa Erziehungsberechtigte können bis zur maximal zulässigen Gruppengröße für den Aufenthalt im öffentlichen Raum teilnehmen.

Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen. Für zulässige Veranstaltungen im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden. (…)

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/21-03-07-auslegungshinweise_cokobev.pdf

Aktuelle Info

Liebe Vereinsfamilie,

wir hoffen ihr seid alle gut ins Jahr 2021 gestartet. Leider geht es noch nicht wieder los mit den sportlichen Angeboten. Bis zum 31.01.2021 sind die Corona Maßnahmen, durch die Bundesregierung, verlänget worden.
Aufgrund dieser Sachlage hat der Vorstand entschieden die angekündigte Beitragserhöhung zu verschieben.
Vielen Dank für eure Unterstützung bei der Rewe Aktion ,,Scheine für Vereine“. Es sind 767 Punkte zusammen gekommen.

Im Namen des Vostandes
Cornelia Horn

kommisarische Vorständin

Liebe Vereinsfamilie, ein besonderes Jahr geht zu Ende. Leider wird 2021 auch erstmal Besonders bleiben. Wie und wann es weiter gehen kann wissen wir leider nicht, aber wie heißt es so schön „Die Hoffnung stirbt zuletzt“. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Treue zum Verein im Jahr 2020. Ich wünsche allen frohe Feiertage und einen guten Beginn für das neue Jahr. Bedanken möchte ich mich bei allen Sponsoren und Gönnern der FTN .Bei unseren Übungsleitern und Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit. Bleibt bitte gesund und voller Hoffnung für einen baldigen Neustart. Cornelia Horn Kommissarische Vorständin

Aktuelle Informationen

Liebe Vereinsmitglieder, aufgrund der beschlossenen Verlängerung der Ende Oktober verhängten Corona- Maßnahmen sind wir verpflichtet, weiterhin den Übungs- und Trainingsbetrieb ruhen zu lassen. Wir bedauern das sehr und hoffen, dass wir nach den Weihnachtsferien wenigstens in der Form, wie wir nach den Sommerferien unter Corona-Bedingungen den Übungsbetrieb wieder aufgenommen haben, weitermachen können. Der Vorstand

Einstellung des Übungsbetriebes

Hallo liebe Vereinsmitglieder,

wie Ihr sicher schon wisst, wurde gestern mit den neuen Corona-Maßnahmen auch der Amateur- und Freizeitsport untersagt; des Weiteren darf sich nur eine begrenzte Anzahl von Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Das bedeutet, dass wir ab Montag – zunächst für den Monat November – den gesamten Übungsbetrieb einstellen müssen.

Was dann im Dezember ist müssen wir abwarten.

Der Vorstand

Kinder-Turnen

Ab Dienstag den 01.09.2020 wollen wir versuchsweise das Kinderturnen wieder starten. Da nur Insgesamt 15 Personen in die Turnhalle dürfen, können wir pro Turnstunde nur 12 Kinder mit 1 Trainer und 2 Helferinnen zulassen. Da wir noch keine sinnvolle Möglichkeit gefunden haben wie wir im Voraus  das koordinieren können gilt : die ersten 12 Kinder die erscheinen können teilnehmen . Wir wollen dann Vorort eine Liste erstellen, so dass jeder mal die Möglichkeit hat dabei zu sein. Die Übungszeiten bleiben erstmal wie gehabt. Wir bitten auch die Eltern Ihre Kinder anzuhalten auf die Trainer zu hören, wenn diese wegen der Hygiene Regeln, eingreifen müssen.

Aktuelle Informationen immer auf unserer Website

Body & Dance

Bevor wir nach den Ferien wieder das Training aufnehmen, hier einige Informationen zum Ablauf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Sofern nicht bis nach den Ferien die bestehenden Regeln geändert werden, können am Training in der Turnhalle der Dorothea-Viehmann-Schule 15 Personen, im Elisabeth-Selbert-Haus 12 Personen teilnehmen.

Das bedeutet, dass nicht alle Mitglieder einer Gruppe wie bisher gleichzeitig am Training teilnehmen können.

Vom Ablauf her wird es so gehandhabt werden, dass jedes Mitglied der Abteilung nur alle zwei Wochen zum Training kommen kann. Alle Teilnehmerinnen werden in einen Zwei-Wochen-Rhythmus eingeteilt. Jede Teilnehmerin muss sich in einer Gruppe anmelden und kann dann auch nur in dieser Gruppe trainieren. Dies ist verpflichtend; Ausnahmen können nicht gemacht werden.

Sofern vorhanden, bringt bitte jede Teilnehmerin eine eigene Matte mit. Bitte ein eigenes Handtuch mitbringen.

Weitere Hygienemaßnahmen werden zu Beginn der Stunde mitgeteilt.

Das Training beginnt wieder:

  • Aerobic (Montagsgruppe) am Montag, 17. August. Die zweite Gruppe beginnt dann am Montag, 24. August.
  • Pilates am Dienstag, 18. August. Aufgrund der Hallenschließung am 25. August beginnt die zweite Gruppe am 1. September.
  • Aerobic im Elisabeth-Selbert-Haus am 19. August. Die zweite Gruppe startet am 26. August.

Die Anmeldung für eine Gruppe kann vor der jeweiligen Stunde erfolgen. Es muss aber dann damit gerechnet werden, dass die eine oder andere Teilnehmerin wieder nach Hause gehen muss, weil die Anzahl der Teilnehmerinnen bereits erreicht ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich vorab für eine Gruppe anzumelden, und zwar per E-Mail unter bodyanddance@ft-niederzwehren.de.

Die Teilnehmerinnen der Mittwochsgruppe im Elisabeth-Selbert-Haus schreiben bitte noch dazu, für welche Uhrzeit sie sich anmelden ( 9 – 10 Uhr oder 10 – 11 Uhr).

Eine Rückmeldung gibt es nur in den Fällen, in denen die zulässige Teilnehmerzahl in einer Gruppe bereits erreicht ist.

Ich hoffe, wir sehen uns nach den Ferien gesund wieder!

Iris Fiedler-Lauber Abteilungsleiterin

Informationen vom Vorstand an unsere Mitglieder

Liebe Vereinsfamilie,

leider kann ich immer noch keine zufrieden stellenden Nachrichten zum Thema Corona Pandemie übermitteln. Es ist zwar gestattet den Übungsbetrieb wieder aufzunehmen, doch gibt es dafür große Hygieneauflagen. Einzig im Tischtennis, bei den Orchesterproben, der Leistungsriege Turnen und beim Yoga können wir diese erfüllen.

Für alle anderen Übungsstunden ist ein ausreichender Abstand von 2-4 Metern einzuhalten, da die körperliche Anstrengung und das damit verbundene Schwitzen zu einer erhöhten Kontamination führen können. Insbesondere beim Kinderturnen kann ein berührungsfreier Ablauf nicht gewährleistet werden. Zudem müssen alle benutzten Übungsgeräte desinfiziert werden usw.

Der Schutz der Vereinsmitglieder und Übungsleitern*innen hat für uns oberste Priorität. Deshalb kann und will ich diese Verantwortung nicht übernehmen. Somit hat  der Vorstand beschlossen den Übungsbetrieb erst nach den Sommerferien wieder vollständig aufzunehmen. Wiederbeginn ist ab Mittwoch den 19.08.2020* Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die bis dahin geforderten Maßnahmen umzusetzen sind. Informationen darüber wird es auf der Homepage und bei den Abteilungsleiter*innen geben.

Die Jahreshauptversammlung haben wir jetzt auf Mittwoch den 16.09.2020 festgelegt. Sie wird im Saal der FTN, Korbacher Str.30, ab 19.30 stattfinden. Da sich die Teilnahme der Vereinsmitglieder, in den letzten Jahren, auf ein überschaubares Maß reduziert hat ist es hier möglich den geforderten Abstand einzuhalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Übungsleitern*innen die uns auch in den schweren Zeiten die Treue halten. Wir geben unser Bestes um allen die Freude am Sport wieder zu ermöglichen.

Im Namen des Vorstandes

Cornelia Horn

*In den Vereinsnachrichten III/2020 war noch vom 05.08.2020 die Rede. Das hat sich nun noch einmal verschoben.