Die 7-Tage‐Inzidenz in der Stadt Kassel hat den Schwellenwert von 50 überschritten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Kassel für das Stadtgebiet Maßnahmen entsprechend der Coronavirus‐Schutzverordnung des Landes Hessen getroffen. Die neuen Corona‐Regelungen gelten ab Samstag, 21. August.
Wesentlicher Bestandteil ist die 3G‐Regel, wonach nur vollständig geimpfte, nachweislich genesene oder auf das Coronavirus negativ getestete Menschen Zugang zu öffentlichen Innenräumen haben. Diese Regel gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren (bisher unter 12 Jahren).
3G‐Regel: Geimpft, Genesen, Getestet
Zu den Einrichtungen oder Veranstaltungen, in denen die 3G‐Regel in Innenräumen ab Samstag gilt, zählen:
- Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten unabhängig von der Teilnehmerzahl (auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.
- Einrichtungen der Behindertenhilfe,
- Restaurants und Gastronomiebetriebe (gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen),
- Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,
- Kultur‐ und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (u. a. Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen, gilt nicht für den Spitzen‐ und Profisport),
- Übernachtungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen (Nachweis bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche),
- Anbieter körpernaher Dienstleistungen.
Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte oder Genesene) erlaubt.
Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Im gesamten Stadtgebiet besteht ab Samstag eine generelle Tragepflicht medizinischer Masken in öffentlichen Außenbereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. Einkaufsstraßen, öffentliche Grünanlagen, Plätze, Haltestellen). Die bereits bestehende Maskentrageverpflichtung innerhalb öffentlicher Gebäude, im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin.
„Mit diesen Maßnahmen wollen wir angemessen und mit Augenmaß auf das aktuelle Infektionsgeschehen reagieren. Anstelle des alleinigen Abstellens auf die Sieben‐Tage‐Inzidenz bei der lokalen Bewertung der Lage müssen jetzt auch weitere Parameter, wie die Hospitalisierungsrate und die lokale Impfquote, eine Rolle spielen und mehr Gewicht bekommen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Verbreitung des Virus einzudämmen, die Hospitalisierungsrate möglichst gering zu halten und mit niederschwelligen Angeboten die Impfquote weiterhin zu erhöhen“, betont Oberbürgermeister Christian Geselle.
Die neuen Maßnahmen gelten vorerst bis Donnerstag, 16. September, analog zur Coronavirus‐Schutzverordnung der Landes Hessen.
Freundliche Grüße
Cornelia Horn
kommisarische Vorständin